Diverse Änderungen in den Fußballspielregeln treten in mehreren UEFA-Wettbewerben sofort in Kraft.
Die von den Regelhütern des Fußballs, dem International Football Association Board (IFAB), beschlossenen Änderungen betreffen die Anzahl der Auswechslungen; zusätzliche Auswechslung im Fall einer Verlängerung; die maximale Anzahl Ersatzspieler, die auf dem Spielblatt aufgeführt werden können; die Anzahl und den Ort von zusätzlichen technischen Sitzen und die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel in der Technischen Zone.
Regeländerungen:
Anzahl der Auswechslungen
• es sind bis zu fünf Auswechslungen pro Mannschaft zulässig;
• jede Mannschaft darf für ihre Auswechslungen maximal drei Spielunterbrechungen nutzen;
• im Fall einer Verlängerung darf eine Mannschaft bis zu vier Spielunterbrechungen nutzen, sofern mindestens eine dieser Unterbrechungen in der Verlängerung erfolgt;
• Auswechslungen in der Halbzeit, in der Pause vor der Verlängerung und während des Seitenwechsels zwischen den Halbzeiten der Verlängerung reduzieren die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spielunterbrechungen nicht;
• ersetzte Spielerinnen und Spieler dürfen nicht wieder am Spiel teilnehmen.
Diese Regel wird in folgenden UEFA-Wettbewerben angewendet:
• UEFA Youth League 2018/19
• UEFA-U17-Europameisterschaft 2018/19
• UEFA-U19-Europameisterschaft 2018/19
• UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft 2018/19
• UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2018/19
Zusätzliche Auswechslung im Fall einer Verlängerung
In folgenden UEFA-Wettbewerben ist eine zusätzliche Auswechslung erlaubt (die Höchstzahl von drei Auswechslungen in der regulären Spielzeit gilt weiterhin):
• UEFA Champions League 2018/19
• UEFA Europa League 2018/19
• UEFA-Superpokal 2018
• UEFA Women’s Champions League 2018/19
• UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2018-20
• UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2019-21
• UEFA-Regionen-Pokal 2018/19
Auch in folgenden Wettbewerbsphasen ist eine zusätzliche Auswechslung in der Verlängerung zulässig:
• UEFA Nations League 2018/19 – Endphase
• Europäischer Qualifikationswettbewerb zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2019 – erste und zweite Playoff-Runde
• UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19 – Playoffs zur Endrunde sowie Halbfinalpartien, Finale und Playoff-Spiel um die Olympiaqualifikation bei der Endrunde in Italien (Juni 2019)
• UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2017/18 – Halbfinalpartien und Endspiel bei der Endrunde in der Schweiz (Juli 2018)
• UEFA-U19-Europameisterschaft 2017/18 – Halbfinalpartien, Finale und Playoff-Spiel um die Qualifikation zur FIFA-U20-WM bei der Endrunde in Finnland (Juli 2018)
Wenn weniger als drei Auswechslungen in der regulären Spielzeit vorgenommen wurden, hat eine Mannschaft im Fall einer Verlängerung weiterhin das Recht auf insgesamt vier Auswechslungen.
Maximale Anzahl Ersatzspieler, die auf dem Spielblatt aufgeführt werden können
In folgenden UEFA-Wettbewerben dürfen bis zu zwölf Ersatzspieler auf dem Spielblatt aufgeführt werden:
• UEFA-Superpokal 2018
• UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19 (Endrunde)
• UEFA Nations League 2018/19 (alle Spiele)
• UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2018-20 (alle Spiele)
• UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2019-21 (Endrunde)
In folgenden Wettbewerben dürfen maximal neun Ersatzspieler auf dem Spielblatt aufgeführt werden:
• UEFA-Regionen-Pokal 2018/19 (Endrunde)
• UEFA-U19-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)
• UEFA-U17-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)
• UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)
• UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft 2018/19 (alle Spiele)
Maximal sieben Ersatzspieler auf dem Spielblatt gelten weiterhin für folgende Wettbewerbe:
• UEFA Women’s Champions League 2018/19
• UEFA Youth League 2018/19
• Europäischer Qualifikationswettbewerb 2017-19 zur FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2019
• Qualifikationswettbewerb und Playoffs der UEFA-Frauen-Europameisterschaft 2019-21
• Qualifikationswettbewerb und Playoffs der UEFA-U21-Europameisterschaft 2017-19
• UEFA Champions League 2018/19 – alle Runden mit Ausnahme des Endspiels, in dem zwölf Ersatzspieler erlaubt sind
• UEFA Europa League 2018/19 – alle Runden mit Ausnahme des Endspiels, in dem zwölf Ersatzspieler erlaubt sind
• UEFA-Regionen-Pokal 2018/19 – Qualifikationswettbewerb
Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel in der Technischen Zone
Die Regel, die mit sofortiger Wirkung in allen UEFA-Wettbewerben in Kraft tritt, wurde dahingehend geändert, dass jegliche Form von elektronischer Kommunikation durch Teamoffizielle zulässig ist, sofern sie in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu Taktik- oder Coachingzwecken geschieht.
Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Mobilgeräte (z.B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Mannschaftsoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich in diesem Zusammenhang unangemessen verhalten, werden aus der technischen Zone verwiesen.
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